Aktuelle Regeln der „Bundes-Notbremse“
Nach dem Bundestag am Mittwoch, stimmte am Donnerstag auch der Bundesrat einer
bundesweit einheitlichen Regelung für die sogenannte „Bundes-Notbremse“ zu. Diese
greift ab einem Inzidenzwert von 100 und ist zunächst befristet bis 30. Juni.
Für die Bildungsarbeit heißt das: Bildungsangebote dürfen nur online stattfinden. Präsenzveranstaltungen sind nicht zugelassen.
Näheres dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
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