24. April 2021 - Beiträge - Allgemein - Autor*in

Aktuelle Regeln der „Bundes-Notbremse“

Nach dem Bundestag am Mittwoch, stimmte am Donnerstag auch der Bundesrat einer
bundesweit einheitlichen Regelung für die sogenannte „Bundes-Notbremse“ zu. Diese
greift ab einem Inzidenzwert von 100 und ist zunächst befristet bis 30. Juni.
Für die Bildungsarbeit heißt das: Bildungsangebote dürfen nur online stattfinden. Präsenzveranstaltungen sind nicht zugelassen.
Näheres dazu unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Nutzen Sie unsere Online-Bildungsangebote.